Voraussetzungen

Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sind. Personen, die im Führen oder Instandhalten eines Krans unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Personen, von denen zu erwarten ist, dass Sie die Ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.